- Qualifizierte Objektbesichtigung
- Inspektion von Dach und Fassade bei Bedarf mittels einer Drohne.
- Beurteilung des Gesamtzustandes
- sofortige Stellungnahme
- Keine Folgekosten
- Kurzfristiger Ortstermin
- Günstiger Pauschalpreis
Inspektion der Gebäudehülle
Anfrage
Preis: ab 125,- € (incl. MwSt.)
Warum eine Inspektion?
"Besser vorsehen als nachsehen"
Schäden entstehen selten von heute auf morgen. Durch eine regelmäßige Kontrolle werden potenzielle Schadensursachen erkannt und können meist kostengünstig behoben werden.
Warum die teilweise Inspektion mit einer Drohne?
Die Drohne ist sozusagen das mobile Auge des Gutachters. Schadensträchtige Stellen können direkt angeflogen und in Augenschein genommen werden. Durch die hochauflösenden Bilder und deren sachkundigen Auswertung entsteht ein nachvollziehbares und prüfbares Bild der Gesamtsituation ohne die Kosten für ein Gerüst oder eine mobile Arbeitsbühne.
Warum die Gebäudeversicherung nicht immer zahlt?
Wer die Wartung vernachlässigt hat, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung rechnen. Auch bei den meisten Versicherungsunternehmen gehören die Obliegenheitspflichten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und zu diesen Pflichten gehört es, dass Versicherungsnehmer ihren Teil dazu beitragen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.Die Inspektion ist die Voraussetzung für eine kostengünstige Wartung.
Wir erstellen Ihnen ein verwertbares Protokoll, in welchem der Zustand von Dach und Fassade festgehalten wird und reparaturbedürftige Stellen eindeutig benannt werden.
Informationen für Eigentümer und Hausverwaltungen
Trotz der besten Vorbereitung lauern dabei immer wieder Haftungsfallen, die auf sie zurückfallen können. Ein häufig übersehenes Problemfeld ist dabei das Dach des Gebäudes, das in zweifacher Hinsicht bedeutsam ist.
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus §823 BGB i.V.m. §§836, 838 BGB. Schon ein einzelner loser Ziegel, der einen Passanten oder ein Auto trifft, führt zur Schadensersatzpflicht. Diese Haftung trifft sie auch als Verwalter, da im Rahmen des §27 Abs 1. Satz 2 WEG die Instandhaltung Aufgabe des Hausverwalters ist.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass dies bei starken Stürmen nicht gilt. Es gibt zahlreiche Urteile, u.a. des BGH aus 1993 (AZ: VI ZR 176/92), die das genaue Gegenteil sagen: Wenn sich bei einem Sturm bis zur Windstärke 12 Teile vom Dach lösen, so ist dies ein Anscheinsbeweis, dass das Dach nicht regelmäßig gewartet wurde. In dem Moment obliegt es Ihnen als Verwalter nachzuweisen, dass das Dach fachgerecht inspiziert wurde. Die Anforderungen an den Nachweis und die tatsächlichen Kontrollen sind dabei hoch. Gemäß einem Urteil des OLG Stuttgart (AZ: 4 U 97/16) wird sogar „…eine jährliche gründliche Sichtkontrolle verlangt…“. In dem genannten Fall waren sogar 5 Monate vor dem Schadensfall Dachdecker vor Ort gewesen, aber ohne spezifischen Inspektionsauftrag. Deshalb musste der Eigentümer (dort gab es keinen Verwalter) Schadensersatz leisten.
Aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergeben sich schnell 4- bis 5-stelligen Schadensersatzansprüche, die durch eine regelmäßige Inspektion kostengünstig vermieden werden können.
Instandhaltungspflicht
Ungemach droht auch von der Versicherungsseite. Unter Verweis auf die vorgenannten und weitere Urteile verweigern sich Versicherungsgesellschaften für Sturmschäden am Dach aufzukommen. Das bedeutet, dass die Eigentümer und sie als Verwalter auf 5- bis 6-stelligen Schadenssummen sitzenbleiben können.
Bei älteren Dächern droht dann sogar noch ein zusätzlicher negativer Effekt. Ungedämmte Dächer, bei denen mehr als 10% der Fläche durch den Sturmschaden ersetzt wird, müssen gemäß EnEV dann vollständig gedämmt werden, was ebenfalls Kosten in 5- bis 6-stelliger Höhe nach sich ziehen kann, die häufig nicht eingeplant und budgetiert wurden.
Gerade vor der Sturmsaison im Herbst, die durch den Klimawandel heftiger als in den Vorjahren ausfallen dürfte, ergeben sich aus der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht damit für sie erhebliche Risiken.